Auf Unternehmen kommt 2013 wieder ein bunter Strauß an Neuregelungen zu. Sie betreffen die Zwangsvollstreckung, das Insolvenzrecht, Rundfunkgebühren, Medizinprodukterecht, Preisangabenverordnung und Führerscheine. Dies sind die wichtigsten rechtlichen Änderungen, auf die Sie sich einstellen müssen:

1. Zwangsvollstreckung: Die Forderungsdurchsetzung gegen Schuldner soll erleichtert werden. Die eidesstattliche Versicherung heißt künftig „Vermögensauskunft" und ist auch vor einem Pfändungsversuch möglich. Gläubiger sollen so bereits zu Beginn der Zwangsvollstreckung Informationen über das verwertbare Vermögen des Schuldners erhalten. Pro Bundesland gibt es ein zentrales Vollstreckungsgericht, bei dem die Vermögensauskünfte elektronisch gespeichert werden (in Baden-Württemberg: AG Karlsruhe). Gerichtsvollzieher können außerdem elektronisch bei Behörden Informationen über Schuldner, z.B. eine neue Anschrift, erfragen und an die Gläubiger weitergeben. Durch die Möglichkeit von Zahlungsvereinbarungen noch im Vollstreckungsverfahren soll zudem die gütliche Einigung mit dem Schuldner gefördert werden.

2. Insolvenzrecht: Der zweite Teil des Gesetzes zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) tritt in Kraft. Danach sollen Richter und Rechtspfleger an Insolvenzgerichten jetzt belegbare Kenntnisse in den einschlägigen Rechtsgebieten vorweisen. Außerdem wird das Insolvenzstatistikgesetz neu eingeführt. Wesentliche Teile der Reform gelten bereits seit 01.03.2012.

3. Rundfunkgebühren: Die Gebühren werden nicht mehr nach der Zahl der vorhandenen Geräte erhoben, sondern pauschal pro Betrieb und nach der Mitarbeiterzahl gestaffelt. Betriebe mit bis zu neun Mitarbeitern zahlen monatlich 5,99 EUR, bei maximal 19 Beschäftigten gilt ein Monatsbeitrag von 17,98 EUR je Betriebsstätte. Jedes betrieblich genutzte Kraftfahrzeug kostet monatlich 5,99 EUR, das jeweils erste Kfz pro Betrieb ist gebührenfrei. Hotels zahlen pro Zimmer monatlich 5,99 EUR, das jeweils erste Zimmer pro Betrieb ist gebührenfrei.

4. Medizinprodukterecht: Als Konsequenz aus dem Skandal um minderwertige Brustimplantate eines französischen Herstellers ändert der Gesetzgeber verschiedene Vorschriften aus dem Medizinprodukterecht. Durch die Änderung der Medizinprodukteverwaltungsvorschrift wird dabei die Überwachung von Medizinprodukten bundesweit vereinheitlicht.

5. Preisangabenverordnung: Der Anwendungsbereich der Preisangabenverordnung wird erweitert. Erfasst ist jetzt auch das Bewerben von Waren oder Leistungen zum Abschluss eines Fernabsatzvertrages gegenüber Letztverbrauchern unter Angabe von Preisen. Weitere Änderungen betreffen Überziehungskredite und sind daher vor allem für Kreditinstitute relevant.

6. Führerscheine: Besonders das Kraftfahrgewerbe betreffen die Änderungen bei Führerscheinen, die ab dem 19.01.2013 ausgestellt werden. Neben einigen Neuerungen bei den Fahrerlaubnisklassen gilt vor allem erstmals eine Befristung der Fahrerlaubnis auf 15 Jahre. Eine Verlängerung wird nach derzeitigem Stand jedoch ohne Vorlage von Eignungsnachweisen (z.B. Sehtest) möglich sein.

Dr. Barbara Mayer, Dr. Sven Ufe Tjarks

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