Am 01.08.2012 ist (endlich) das bereits am 19.09.2011 unterzeichnete und in der Folgezeit sowohl in der Türkei als auch in Deutschland ratifizierte neue Doppelbesteuerungsabkommen in Kraft getreten. Es gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2011. In der Türkei Steuerpflichtige sollten prüfen, ob sich aufgrund des neuen Doppelbesteuerungsabkommens Steuererstattungsansprüche ergeben. Das neue Doppelbesteuerungsabkommen ist auf der Webseite des Bundesfinanzministeriums abrufbar.

Dr. Barbara Mayer

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