Der wirtschafts- und Finanzministerrat der EU hat am 21. Februar 2012 die sog. „Micro-Richtlinie" verabschiedet, die Erleichterungen für Kleinstunternehmen bei Bilanzregelungen und Offenlegungspflichten vorsieht. Ziel ist es, kleine Unternehmen mit geringem Umsatz und wenigen Beschäftigten von den bürokratischen Lasten bei der Erstellung von Bilanzen zu befreien. So dürfen Kleinstunternehmen beispielsweise auf den umfangreichen Anhang zur Bilanz verzichten und müssen ihre Rechnungslegungsunterlagen nicht mehr zwingend offenlegen. Die Mitgliedstaaten können vorsehen, dass es ausreicht, wenn Kleinstunternehmen ihre Jahresabschlüsse an ein Register übersenden, das Informationen an Dritte nur auf Nachfrage herausgegeben darf.

Als Kleinstunternehmen gelten die Unternehmen, die mindestens zwei der drei folgenden Schwellenwerte nicht überschreiten: (1) Bilanzsumme von max. 350.000 Euro, (2) Jahresumsatz von max. 700.000 Euro und (3) Mitarbeiteranzahl von max. 10.

Die EU-Richtlinie muss von Deutschland noch in nationales Recht umgesetzt werden. Inhaltlich sind dabei keine Probleme zu erwarten; von deutscher Seite wurde die Micro-Richtlinie stets uneingeschränkt unterstützt. Zeitlich ist die neue Gesetzesregelung bis Ende 2012 zu erwarten.  

Dr. Barbara Mayer

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