Bis zu 200.000 Euro erhalten deutsche und europäische Unternehmen, die sich langfristig in Entwicklungs- oder Schwellenländern engagieren. Wenn Sie eine Tochterfirma, Niederlassung oder Zweigstelle gründen und zur wirtschaftlichen und entwicklungspolitischen Situation am Investitionsstandort beitragen, kommt diese Förderung in Betracht. Voraussetzung ist, dass das Projekt mit den entwicklungspolitischen Zielvorgaben der Bundesregierung vereinbar ist und Sie den Nutzen für die Region und/oder Bevölkerung darlegen können.

Das Förderprogramm nennt sich Public Private Partnership (PPP). Anträge dafür können vom 15.02.2012 - 31.03.2012 gestellt werden. Der öffentliche Zuschuss pro Vorhaben beläuft sich auf bis zu 50% der förderfähigen Projektkosten, allerdings max. 200.000 Euro. Die Förderung gilt schwerpunktmäßig (aber nicht ausschließlich) für die folgenden Bereiche:

  •     Energieeffizienz
  •     Erneuerbare Energien
  •     Gesundheit
  •     Aus- und Fortbildung
  •     Industrieller Umweltschutz
  •     Qualifizierung

Antragsberechtigt sind deutsche und europäische Unternehmen und deren Tochterunternehmen in Entwicklungs-, Schwellen- und Transformationsländern, mit mind. 10 Mitarbeitern, die bereits drei Jahre am Markt sind, einen Jahresumsatz von mind. 1 Mio. Euro und ein langfristiges unternehmerisches Engagement im Zielland haben.

Wenn Sie daran Interesse haben, setzen Sie sich mit unserem Kooperationspartner Spitzmüller in Verbindung, dem Marktführer im Bereich Technologieförderung in Deutschland: martin.armbruster@spitzmueller.de.

Hier bekommen Sie weitere Informationen zum Programm: www.spitzmueller.de/zuschussprogramme/ppp

Kontakt:
Dr. Barbara Mayer

 

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