Nach mehr als 30 Jahren politischer Debatte hat das europäische Parlament am 11. Dezember 2012 eine Verordnung zum „EU-Patent" und eine Übereinkunft für ein einheitliches europäisches Patentgerichtssystem verabschiedet. Nur zwei Mitgliedstaaten der EU, Spanien und Italien, wollen sich diesem System nicht anschließen. Nach Inkrafttreten der Rechtsakte voraussichtlich zum 1. Januar 2014 wird es möglich sein, dass ein Erfinder beim Europäischen Patentamt ein einheitliches EU-Patent beantragen kann, das in allen 25 teilnehmenden Mitgliedstaaten der EU gleichermaßen gültig ist. Es entfallen aufwendige und kostenintensive Übersetzungen, wie sie nach dem bisherigen System des europäischen Patentes für die Patentanmeldung in den benannten Vertragsstaaten notwendig waren. Der Antrag auf Erteilung eines EU-Patentes muss nur in einer der drei Sprachen Englisch, Französisch oder Deutsch eingereicht werden. Die Patentunterlagen werden in allen drei genannten Sprachen veröffentlicht, so dass Recherchen weiterhin in Deutsch durchgeführt werden können. Vor allem wegen der wegfallenden Übersetzungsarbeit soll das neue EU-Patent deutlich kostengünstiger werden als das bisherige europäische Patent. Die Kommission schätzt, dass ein EU-Patent nur noch rund 4.800 EUR kosten wird, also sehr viel günstiger ist als das bisherige europäische Patent, dessen Kosten mit durchschnittlich 36.000 EUR zu Buche schlagen.

Zugleich mit dem einheitlichen EU-Patent wurde im Rahmen einer internationalen Übereinkunft auch ein einheitliches europäisches Patentgerichtsystem geschaffen. Das Europäische Patentgericht wird in Paris angesiedelt sein mit Zweigstellen in München und London. Entscheidungen dieser Gerichte werden europaweit in allen teilnehmenden Mitgliedstaaten gültig sein. Dies ist ein Vorteil gegenüber dem bisherigen System des europäischen Patents, zu dessen europaweiter Durchsetzung Verletzungsprozesse in jedem einzelnen benannten Vertragsstaat geführt werden mussten. Diese Änderung wird zu einer erheblichen Kostenreduzierung auch bei der Rechtsdurchsetzung führen.

Dr. Hans-Georg Riegger

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