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Jubiläum: der „Palandt" wird 75

Jeder Jurist - und mancher Nicht-Jurist - kennt ihn: den „Palandt", den wohl wichtigsten Kommentar zum BGB, der jährlich neu herausgegeben wird und jetzt in der historisch zu nennenden 75. Auflage vorliegt. Im „Palandt" wird alles, was „Recht" ist kurz und prägnant - freilich: mit einer Vorliebe für skurrile Abkürzungen - kommentiert. Dazu ist - als Jubiläumsgabe an die Leserschaft - eine Festschrift erschienen. Für diese Festschrift hat unser Kölner Partner Prof. Dr. Friedrich Graf von Westphalen eine „Liebeserklärung" an den „Palandt" geschrieben, nicht an den ersten Herausgeber, der diesen Namen trug, sondern an diesen jährlich erscheinenden BGB-Kommentar. Er erzählt darin, wie seine Wirtin in Münster ihm eine uralte Auflage dieses Kommentars auf den Tisch legte, weil er ihr sorgenvoll von der ersten BGB-Hausarbeit berichtete; die entscheidenden Kommentarstellen für die Lösung waren dort fachkundig markiert; die Note für die Hausarbeit war dennoch nur ein schmales „ausreichend". Inzwischen aber ist - im Laufe der Jahre - eine echte Liebe unseres Grafen zu diesem Kommentar entstanden und gewachsen: Seine eigenen Kommentierungen fließen immer öfter in den „Palandt" ein, und manches Mal - darin äußert sich dann die wahre (juristische) Liebe - ist es auch so, dass der „Palandt" seine Meinung geändert hat, selten zwar, aber immerhin, sozusagen als Ausweis einer über mehr als vier Jahrzehnte gewachsene „Liebe" zwischen Wissenschaft und Praxis.

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