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Einkaufsrecht für Praktiker

Einkäufer sind zumeist hoch motiviert und verzeihen sich keine Fehler. Die Umgebung tut das allerdings auch nicht. Bei solchem Anspruch an das Funktionieren der Beschaffungsfunktion ist gute Schulung unabdingbar. Zwar lässt sich viel Reibung mit Geschäftspartnern allein durch „gute Beziehungen“ und Routine mit „kurzen Wegen“ vermeiden, im echten Schadensfall hört die Freundschaft aber auf.

Themen:

  • Rechtsgrundlagen für Einkaufsverträge
  • Der Rahmenvertrag
  • Abgrenzung von Kauf-, Werklieferungs-, Werk- und Dienstverträgen
  • Die Erfüllung des Vertrags
  • Die Rechte des Einkäufers im Falle des Lieferverzugs
  • Die Rechte des Einkäufers im Falle der Schlechterfüllung
  • Die Mängeluntersuchung und Rügeobliegenheit des Einkäufers
  • Weitere Ansprüche des Einkäufers
  • Internationale Aspekte für Einkäufer

Seminarleitung: Prof. Dr. Tobias Lenz

Weitere Informationen finden Sie hier.

Termin und Ort:
21. - 22. Oktober 2015, Wuppertal

Kontakt: Prof. Dr. Tobias Lenz

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