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Basiszinssatz unverändert bei -0,83 Prozent

Jeweils zum 1. Januar und zum 1. Juli eines Jahres gibt die Deutsche Bundesbank den aktuellen Basiszinssatz bekannt. Er bleibt auch in der zweiten Jahreshälfte 2015 bei -0,83 %. Der Basiszinssatz ist gem. § 247 BGB i.V.m. § 288 BGB die Grundlage für die Berechnung der Verzugszinsen. Bei Geschäften zwischen Privatleuten liegen die Verzugszinsen bei 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 1 BGB). Bei Rechtsgeschäften, an denen kein Verbraucher beteiligt ist, beträgt der Mindest-Verzugszins 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB). Der Basiszinssatz ist daneben noch von Bedeutung bei der Verzinsung von diversen anderen Forderungen. Verweise auf § 247 BGB finden sich in folgenden Gesetzen:

§ 154a, § 157 Abs. 1 Kostenordnung
§ 497 Abs. 1 Satz 2 BGB;
§ 104, § 688 Abs. 2 Nr. 1 ZPO;
§ 16 Abs. 2 Satz 1 VOB/B;
Art. 34, Art. 46 Scheckgesetz;
Art. 28, Art. 48, Art. 49 Wechselgesetz;
§ 327b Abs. 2 Aktiengesetz.

Seit dem 01.01.2013 ist der Basiszins negativ. Seinen Höchststand hatte der Basiszins mit 3,32% in der Zeit vom 1. Januar bis zum 30. Juni 2008.

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