rsz genzow christian1868 3 2.jpg

Kfz-Vertrieb: Kostenersatz bei Garantiearbeiten

Wenn ein Kfz im Rahmen von Garantiearbeiten repariert werden muss, hat der Hersteller die Kosten zu tragen. Die Werkstatt rechnet gegenüber dem Hersteller ab. Was genau in Rechnung gestellt werden kann, ist indes umstritten. Die Hersteller verlangen häufig Sonderkonditionen gegenüber den „normalen" Sätzen.

Gleich drei Problemfelder sind mit der Garantievergütung verbunden: Aufschlag auf den externen Stundenverrechnungssatz? Teileaufschlag auf die Werksabgabepreise? Aufschlag für Fremdrechnungen? Mit dem Argument, man sei ja schließlich der größte Kunde, verweigern die Hersteller vielfach solche Aufschläge und verlangen stattdessen sogar einen Nachlass, insbesondere beim Stundenverrechnungssatz. Eine abschließende rechtliche Klärung gibt es bis heute nicht. Die Rechtsliteratur geht einhellig davon aus, dass der Hersteller den vollen Aufwendungsersatz einschließlich eines angemessenen Gewinnanteils schuldet. Auf dieser Grundlage bedarf es eines Aufschlags auf den Stundenverrechnungssatz, weil der administrative Aufwand für die Garantieabwicklung weitaus höher ist als beim Einzelkunden, wie der ZDK nachgewiesen hat. Auch der Teileaufschlag kann nicht geringer sein als beim Einzelkunden, zumal weitere Kosten wie Depotkosten hinzukommen. Und bei Fremdarbeiten ist ohnehin ein Aufschlag für administrativen Aufwand gerechtfertigt. Diesen Anspruch zu haben und ihn durchzusetzen sind allerdings zwei Paar Schuhe, zeigt die Erfahrung. Problematisch ist vor allem, dass weder der Branchenverband ZDK noch der jeweilige Händlerverband einen musterhaften Rechtsstreit führen können, weil nur der einzelne Händler einen entsprechenden Anspruch hat. Die Händler haben aber bisher eine solche Konfrontation gescheut - auch dann, wenn ZDK oder der Händlerverband eine Kostenübernahme zusagt hatten.

Aktuell werden in den Händlernetzen viele Kündigungen ausgesprochen. Ein gekündigter Händler, der ohnehin keine Fortsetzung plant, könnte hier Grundsätzliches klären lassen. Die Zeit ist überreif, da viele Hersteller mehr denn je Vergütungskürzungen in ihre Verträge hineinschreiben.

Kontakt > mehr