rsz laschet carsten 1631 hochaufl  send 2.jpg

Produkthaftung: Verschärfung der Meldepflichten in den USA

Ein amerikanischer Haushaltsgerätehersteller hat sich im Rahmen eines Vergleichs mit der amerikanischen Verbraucherschutzbehörde (U.S. Consumer Product Safety Commission) vergleichsweise auf eine Strafzahlung von 3,5 Mio. $ verständigt. Der Haushaltsgerätehersteller hatte es versäumt, rechtzeitig der Behörde Meldung über Produktfehler und die Gefahren ernsthafter Verletzungen für eine bestimmte Anzahl von Geschirrspülmaschinen vorzunehmen. Im Wesentlichen ging es um Brandgefahr, die von zwei Modellen der Geschirrspüler ausgegangen sind.

Nach dem U.S. Consumer Product Safety Act müssen Hersteller innerhalb von 24 Stunden, nachdem sie Kenntnis davon haben, dass ein Fehler des Produktes substantielle Gefahren oder ernsthafte Verletzungen verursachen kann, an die Produktsicherheitsbehörde melden. Die für Verstöße gegen diese Meldepflichten auszusprechenden Strafzahlungen sind in den vergangenen Jahren immer wieder angehoben worden.

Der Vorwurf der Produktsicherheitsbehörde war, dass der Hersteller über Jahre zwar immer wieder Kenntnisse von Überhitzungsschäden hatte, hieraus allerdings nicht die notwendigen Konsequenzen über 6 Jahre gezogen hat, sondern erst danach Rückrufaktionen eingeleitet hat. Neben der Strafe für verspätete Meldung hat der Hersteller in diesem Fall über 170.000 betroffene Geräte vom Markt zurückgerufen.

Die Regelungen des U.S. Consumer Product Safety Act entsprechen ihrer Konstruktion nach den europarechtlichen Vorgaben, wonach unverzüglich nach Kenntnis einer Gefahr, welche von Produkten ausgeht, die zuständige Marktüberwachungsbehörde zu informieren ist. Herstellern ist daher angeraten, die im Rahmen der Produktbeobachtung und des Reklamationsmanagements vorzunehmenden Analysen von Fehlern sorgfältig zu machen und rechtzeitig in angemessener Form die jeweilige Marktüberwachungsbehörde zu informieren. Europaweit existiert darüber hinaus ein Schnellinformationssystem (Rapex), mit dem Behörden in allen EU-Staaten unverzüglich informiert werden können. Insofern sind Hersteller gut beraten, rechtzeitige Meldungen zugleich mit Maßnahmenkatalogen zu versehen und persönlich vorzustellen, um entsprechende Rapex-Mitteilungen, die auch online publiziert werden, durch eine sorgfältige Risikoanalyse zu verhindern.

Lieferanten, die einen weltweiten Vertrieb haben, sollten neben den USA vor allem auf die Märkte in Australien, Neuseeland, Kanada und Japan achten, die durchweg ein strenges Produkthaftungs- und Sicherheitsrecht haben. In Europa ist der Bereich harmonisiert und weitestgehend einheitlich geregelt. Einzige Beruhigung: In Europa sind Strafzahlungen für verspätete Meldungen nicht mit Amerika vergleichbar, können im Einzelfall allerdings auch mit bis zu 100.000,00 EUR festgesetzt werden.

Kontakt > mehr