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DAV beruft Dr. Barbara Mayer in den Ausschuss Zivilrecht

Der Vorstand des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hat Frau Rechtsanwältin Dr. Barbara Mayer mit Wirkung ab dem 1. Januar 2015 für vier Jahre in den Ausschuss Zivilrecht berufen. Damit zieht erstmals eine Vertreterin von Friedrich Graf von Westphalen & Partner in das Gremium ein. 

Der 14-köpfige Ausschuss Zivilrecht ist einer der vom DAV eingerichteten Fachausschüsse. Aufgabe der Gesetzgebungsausschüsse ist es, Stellungnahmen zu nationalen Gesetzentwürfen und Richtlinienentwürfen der Europäischen Union zu formulieren. Diese Stellungnahmen bringen anwaltliches Know-how in die Gesetzgebung ein und machen Gesetze praktikabel. Zu den Mitgliedern des Ausschusses Zivilrecht gehören Vertreter renommierter Kanzleien wie CMS Hasche Sigle, Görg, Noerr, Gleiss Lutz, Linklaters, DLA Piper. Den Vorsitz hat Herr Dr. Georg Maier-Reimer von Oppenhoff & Partner. Die Gesetzgebungs- und Fachausschüsse sind - so der Anspruch des DAV - mit „herausragenden Persönlichkeiten aus der Anwaltschaft" ehrenamtlich besetzt.

Die Nominierung von Dr. Barbara Mayer für den Ausschuss Zivilrecht des DAV spiegelt die bundesweite Anerkennung des Handels- und Gesellschaftsrechts-Teams von FGvW wider. Dr. Barbara Mayer gehört bereits seit 2012 dem Ausschuss Gesellschaftsrecht der Bundesrechtsanwaltskammer an. Gerhard Manz, Leiter des Corporate/M&A-Teams von Friedrich Graf von Westphalen & Partner, ist seit 2006 Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Handels- und Gesellschaftsrecht im Deutschen Anwaltverein. Unser Seniorpartner Prof. Dr. Friedrich Graf von Westphalen gehört seit vielen Jahren dem Präsidium des Deutschen Anwaltvereins an und leitet die deutsche Delegation beim Rat der Europäischen Anwaltschaft (CCBE).

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