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„Empfehlung ist die beste Referenz"

Unter diesem Leitgedanken befragt der Bundesverband der Unternehmensjuristen e.V. (BUJ) alljährlich Juristinnen und Juristen aus den Rechtsabteilungern deutscher Unternehmen, mit welchen Kanzleien sie in welchen Bereichen gerne zusammenarbeiten und wen sie besonders empfehlen. Jetzt liegt das neue Ergebnis dieser Studie vor: Vertreter von 850 deutschen Unternehmen - vom DAX-Konzern bis zu mittelständischen Unternehmen - haben ihr Votum für 31 verschiedene Rechtsgebiete abgegeben. Dabei haben sich Vertreter von kleinen Rechtsabteilungen (1 - 3 Juristen) genauso beteiligt wie Unternehmensjuristen in großen Rechtsabteilungen mit teilweise über 100 Anwältinnen und Anwälten.

Das Ergebnis macht uns schon ein bißchen stolz: wir sind - wie schon im vergangenen Jahr - von vielen Rechtsabteilungen empfohlen worden und zählen nach der Zahl der Empfehlungen zu den führenden 40 Kanzleien in Deutschland. Besonders viele Empfehlungen haben wir aus der Nahrungsmittel- und Tabakindustrie bekommen, außerdem schätzen die Rechtsabteilungen unsere Arbeit in den Bereichen Produkthaftung, Versicherungsrecht, M&A (Unternehmenskäufe), Gewerblicher Rechtsschutz (Markenrecht, eingetragenes Design, Urheberrecht, Wettbewerbsrecht), Immobilien- und Baurecht und Vertragsrecht. Namentlich besonders hervorgehoben wurde Prof. Dr. Tobias Lenz für den Bereich Produkthaftung.

Carsten Laschet

Dr. Barbara Mayer
Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht

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