Dr. Albert Schröder

10 Jahre Europäische Aktiengesellschaft (SE)

31 Jahre lang hatte das europäische Gesetzgebungsverfahren gedauert, und als am 18.10.2004 die Europäische (Aktien-) Gesellschaft (Societas Europea, SE) Wirklichkeit wurde, wusste keiner so genau, ob die Wirtschaft sie überhaupt annehmen würde. Nach verhaltenem Anfang ist die SE heute aus dem Wirtschaftsleben kaum noch wegzudenken. Mittlerweile gibt es europaweit über 2000 SEs, viele davon in Deutschland. Von den 30 DAX-Unternehmen sind fünf in der Rechtsform einer SE oder SE & Co. KGaA organisiert (Allianz, BASF, E.ON, Fresenius und SAP), und von den 60 MDAX- und SDAX-Unternehmen 12 (Axel Springer, Bilfinger, Deutsche Annington, GfK, Klöckner, MAN, Puma, Norma Group, SGL Carbon, Surteco, Tipp24, Wacker Neuson). Aber auch hunderte mittelständische nicht börsennotierte Betriebe haben in Deutschland diese Rechtsform gewählt.

Die Gründe dafür sind vielfältig. Im Vergleich zu nationalen Gesellschaftsformen hat die SE den Vorteil, in ganz Europa als Rechtsform eines größeres, international agierendes Unternehmens bekannt zu sein; das kann den internationalen Auftritt erleichtern. Gegenüber der Aktiengesellschaft (AG) bietet die SE in wichtigen Punkten eine größere Gestaltungsflexibilität: Bei größeren (in der Regel mitbestimmten) Gesellschaften kann der Aufsichtsrat verkleinert werden. Bei kleineren oder mittleren (nicht der Mitbestimmung unterliegenden) Unternehmen lässt sich bei Bedarf der Wunsch vieler Unternehmer nach einem „Einheits-Board" verwirklichen: Dann tritt an die Stelle von Vorstand und Aufsichtsrat der Verwaltungsrat, in dem aufsichtführende und geschäftsführende Mitglieder in einem Gremium zusammenrücken. Diese sogenannte „monistische" Variante der SE wird von knapp der Hälfte aller deutschen SEs genutzt. Auch zur Vermeidung einer sonst bei weiterem Personalwachstum einsetzenden unternehmerischen Mitbestimmung lässt sich die SE einsetzen: Das Überschreiten der Schwelle von 500 Arbeitnehmern (Drittel-Beteiligung) bzw. 2000 Arbeitnehmern (paritätische Mitbestimmung) führt in einer SE, anders als bei GmbH und AG, nicht automatisch zu einer Änderung des Mitbestimmung-Status.

Am 18. Oktober wird die SE 10 Jahre alt. Ein Ende für ihre weitere Ausbreitung ist nicht abzusehen. Das Wissen über die Vorteile dieser Rechtsform verbreitet sich. Europa wächst - gerade im Zeichen politischer und wirtschaftlicher Bedrohungen von außerhalb - weiter zusammen, und zur Internationalisierung des Geschäfts gibt es keine Alternative. Bleiben wir daher beim gut europäischen Latein: Societas Europaea - ad multos annos.

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