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Englisch als Gerichtssprache in Deutschland?! Interview mit Dr. Barbara Mayer in „Markt und Mittelstand“

Der Gesetzgeber will wieder mehr Prozesse nach Deutschland holen. Künftig solle auch vor heimischen Gerichten in englischer Sprache verhandelt werden können, wenn die Beteiligten das wünschen.

Im internationalen Geschäft vieler Unternehmen geht der Trend klar dazu, bei Rechtsstreitigkeiten ein Schiedsgericht einzusetzen und die staatliche Gerichtsbarkeit zu vermeiden. Die Gründe für ein Schiedsgericht sind vielfältig.

Der Bundesrat hat nun darauf reagiert und einen Gesetzesentwurf vorgelegt, wonach künftig die Länder die Möglichkeit haben sollen, an ihren Landgerichten Kammern für internationale Handelssachen einzurichten. Welche Ziele damit verfolgt werden und welche Vorteile solche Kammern für Unternehmen bringen, erklärt Dr. Barbara Mayer, Geschäftsführende Partnerin unserer Partnerschaft.

Markt und Mittelstand: Anfang des Jahres präsentierte der Bundesrat seine Ideen für mehr Internationalität an deutschen Gerichten, konkret in Handelssachen. Warum kommt dieser Vorschlag gerade jetzt?

Dr. Barbara Mayer: Der Vorstoß ist nicht neu. Schon 2010 gab es einen ersten Entwurf zur Einführung von Kammern für Internationale Handelssachen. Die weitere Genese des Gesetzes kam allerdings durch die Bundestagswahl im vergangenen Jahr zum Erliegen. Jetzt hat der Bundesrat das Thema wieder aufgegriffen und weiterentwickelt.

Markt und Mittelstand: Was sieht der Entwurf für die neuen Kammern konkret vor?

Dr. Barbara Mayer: Nach aktuellem Stand ist eine Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes geplant. Demnach sollen die Bundesländer die Möglichkeit erhalten, an den Landgerichten Kammern für internationale Handelssachen einzurichten. Diese bestehen – wie die Kammern für Handelssachen jetzt auch bereits – aus einem Berufsrichter und zwei ehrenamtlichen Kaufleuten als Laienrichter.

Neu ist aber, dass Rechtsstreitigkeiten vor diesen Kammern künftig in englischer Sprache abgehalten werden können. Auch das abschließende Urteil wird in englischer Sprache ausgefertigt. Bei Bedarf, insbesondere für die Vollstreckung, wird es danach auf Deutsch übersetzt.

Markt und Mittelstand: Was würden solche Kammern für deutsche Gerichte bedeuten?

Dr. Barbara Mayer: Das deutsche Recht ist international anerkannt und bietet viele Vorteile. Durch die Kodifizierung und die Vielzahl an Entscheidungen ist das Ergebnis von Rechtsfragen gut vorhersehbar. Auch die Qualität und die Geschwindigkeit der Gerichte hierzulande sind gut. Einziger Nachteil ist, dass nur Deutsch als Gerichtssprache vorgesehen ist. Alle Verträge, E-Mails und sonstige Unterlagen, die häufig nur in englischer Sprache existieren, müssen ins Deutsche übersetzt werden. Das führt verständlicherweise dazu, dass ausländische Vertragspartner ungern ein Gerichtsverfahren in Deutschland akzeptieren.

Mit der Möglichkeit, Prozesse vor deutschen Gerichten komplett in englischer Sprache abzuhalten, würde Deutschland als Gerichtsstandort enorm an Attraktivität gewinnen. Die Internationalität dürfte auch Mittelständlern die Argumentation für die Vereinbarung eines deutschen Gerichtsstands gegenüber ihren Geschäftspartnern erleichtern. Das wiederum könnte die Akzeptanz des deutschen Rechts erhöhen.

Markt und Mittelstand: Haben die Richter auch die nötige Fremdsprachenkompetenz, um Verhandlungen in Englisch zu führen?

Dr. Barbara Mayer: Unter den jungen Richtern haben viele in englischsprachigen Ländern studiert. Wenn sie ihre Englischkenntnisse regelmäßig anwenden, sehe ich kein Sprachproblem. Aber natürlich ist hier auch der Staat gefragt, regelmäßige Fortbildungen anzubieten.

Markt und Mittelstand: Nun geht der Trend international in den vergangenen Jahren stark zu Schiedsgerichten. Könnte die geplante Gesetzesreform diese Entwicklung ein wenig bremsen?

Dr. Barbara Mayer: Das sehe ich so. Ein wesentlicher Vorteil eines Schiedsgerichts ist die Vollstreckbarkeit im Ausland, vor allem im außereuropäischen. Aber es gibt auch Länder, in denen deutsche Urteile gut vollstreckbar sind. Mit Vertragspartnern in Europa zum Beispiel muss man daher nicht zwingend ein Schiedsgericht vereinbaren. Hinzu kommt, dass bei einem geringen Streitwert ein Schiedsgericht teurer ist als ein Verfahren vor einem staatlichen Gericht. Mittelständler hätten dann eine eventuell kostengünstigere Alternative zum Schiedsgericht. Natürlich hat aber auch der Fiskus ein Interesse daran, dass wieder mehr internationale Prozesse in Deutschland stattfinden.

Markt und Mittelstand: Bis wann rechnen Sie mit einer konkreten Anwendung in der Praxis?

Dr. Barbara Mayer: Der Gesetzesentwurf liegt jetzt beim Bundestag. Die erste Stellungnahme der Bundesregierung fiel eher verhalten aus. Die Koalition möchte unter Einbeziehung von Vertretern der Wirtschaft, der Anwaltschaft und der Richterschaft weiter prüfen, ob für Verfahren in englischer Sprache tatsächlich Bedarf besteht und ob eine hinreichende Zahl geeigneter Richter gefunden werden kann.

Ich gehe aber davon aus, dass die Wirtschaft – ebenso wie die Anwaltschaft – das Projekt begrüßen wird. Somit könnte die Novelle bereits 2015 in Kraft treten. Bis freilich die Kammern eingerichtet sind und die ersten Rechtsstreitigkeiten aus internationalen Handelsgeschäften dort verhandelt werden, dürfte es allerdings noch ein paar Jahre dauern.

Das Interview führte Tobias Anslinger von "Markt und Mittelstand"

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