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Notargebühren gestiegen - richtige Gestaltung spart Geld

Seit August 2013 gilt eine neue Gebührenordnung für Notare. Die Gebühren für die Beurkundung von Rechtsgeschäften, wie z.B. dem Kauf von Grundstücken oder GmbH-Anteilen, sind dadurch im Durchschnitt um ca. 15 Prozent gestiegen. Die Höhe der Notargebühr richtet sich grundsätzlich nach dem Wert und der Anzahl der beurkundeten Geschäfte. Durch die richtige Gestaltung lassen sich Notarkosten bisweilen reduzieren, wie folgende Beispiele zeigen:

Die Übertragung von Geschäftsanteilen bei einer GmbH bedarf der notariellen Beurkundung. In vielen Gesellschaftsverträgen ist vorgesehen, dass die Veräußerung von Geschäftsanteilen der Zustimmung der Gesellschafter bedarf. Häufig wird der Zustimmungsbeschluss in die Urkunde über die Anteilsübertragung mit aufgenommen und damit beurkundet. Dadurch entstehen Notargebühren für ein weiteres Geschäft mit demselben Geschäftswert. Rechtlich nötig ist das nicht. Es reicht, wenn der erforderliche Gesellschafterbeschluss außerhalb der Notarurkunde gefasst und protokolliert wird.

Auch bei der Beurkundung von Dokumenten in einer Fremdsprache lassen sich Notargebühren sparen. Immer häufiger kommt es etwa bei Gesellschafterbeschlüssen und Unternehmenskaufverträgen vor, dass nicht alle Beteiligten der deutschen Sprache mächtig sind, sondern in englischer Sprache verhandelt wird. Ein deutscher Notar ist berechtigt, auch in einer Fremdsprache zu beurkunden, wenn er diese Sprache beherrscht. Und das ist inzwischen sehr häufig der Fall. Beurkundungen in einer fremden Sprache lösen allerdings eine 30-prozentige Zusatzgebühr aus. Das lässt sich vermeiden, wenn ein Dokument zweisprachig in zwei Spalten (z. B. deutsch-englisch) aufgesetzt wird, die deutsche Fassung für verbindlich erklärt und verlesen wird und der Notar die Übersetzung nicht selbst vornimmt.

Dr. Barbara Mayer
Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht

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