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Neuer Basiszinssatz seit 1. Januar 2014: -0,63%

Zum 1. Januar und zum 1. Juli eines jeden Jahres wird der Basiszinssatz gem. § 247 BGB angepasst. Er liegt jetzt bei -0,63% (vorher: -0,38%). Daraus ergeben sich folgende gesetzliche Verzugszinsen nach § 288 BGB:

Geschäfte, bei denen ein Verbraucher beteiligt ist: 4,37%
Berechnung: -0,63% + 5 Prozentpunkte = 4,37%

Geschäfte zwischen Unternehmen: 7,37%
Berechnung: -0,63% + 8 Prozentpunkte = 7,37%

Dr. Barbara Mayer
Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht

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