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Neu seit 01.01.2014: Rechtsbehelfsbelehrung im Zivilverfahren

Am 01.01.2014 ist das Gesetz zur Einführung einer Rechtsbehelfsbelehrung im Zivilprozess in Kraft getreten. Danach hat jede anfechtbare Entscheidung eine Belehrung über das jeweils mögliche Rechtsmittel, den Einspruch, oder die Erinnerung sowie über das Gericht, bei dem der Rechtsbehelf einzulegen ist sowie über den Sitz des Gerichts und über die einzuhaltende Form und Frist zu enthalten. Das gilt allerdings nicht, wenn sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen müssen, es sei denn, es ist über einen Einspruch oder Widerspruch zu belehren.

Den Gesetzeswortlaut finden Sie hier:

Gesetz zur Einführung einer Rechtsbehelfsbelehrung im Zivilprozess und zur Änderung anderer Vorschriften (BGBl. I 2012, 2418)

Dr. Barbara Mayer
Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht

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