Internet-Handel: Neues Widerrufsrecht gilt ab Juni 2014

Wieder einmal hat der Gesetzgeber in Umsetzung einer europäischen Richtlinie das Widerrufsrecht geändert. Die Änderungen betreffen in allererster Linie Betreiber von Onlineshops. Zu begrüßen ist, dass einige Klarstellungen und Neuregelungen erfolgt sind, die Erleichterungen für Shopbetreiber darstellen und die Rechtslage europaweit vereinheitlichen. Es gibt aber auch einige zusätzliche Anforderungen, die bis Juni 2014 umgesetzt werden müssen.

Ab Juni 2014 können dem Verbraucher, unabhängig vom Warenwert, die Kosten der Rücksendung der Ware - nicht aber die Kosten der Zusendung - auferlegt werden. Zudem ist auch bei fehlerhaften Widerrufsbelehrungen in Zukunft kein ewiges Widerrufsrecht mehr denkbar, sondern die Widerrufsfrist ist in diesem Fall auf längstens 12 Monate und 14 Tage ab Eingang der Ware beim Verbraucher begrenzt.

Das neue Widerrufsrecht bringt allerdings auch einige Neuerungen mit sich, die rechtzeitig umzusetzen sind:

  • Wieder einmal muss eine neue Widerrufsbelehrung verwendet werden. Andernfalls drohen kostspielige Abmahnungen.
  • Dem Verbraucher muss in Zukunft ein „Widerrufsformular" zur Verfügung gestellt werden.
  • Die Informationspflichten in Bezug auf Produkteigenschaften und Preisgestaltung wurden nochmals verschärft.

Da einige der Neuregelungen auch eine Anpassung des Onlineshops selbst und nicht nur der darin verwendeten Texte nach sich ziehen können, sollten sich Shopbetreiber frühzeitig mit dieser Thematik auseinandersetzen. Dies gilt umso mehr, als der Gesetzgeber keine Übergangsfrist vorgesehen hat und die Neuregelungen daher ab dem Stichtag 13. Juni 2014 gelten.

Wir unterstützen Sie gerne bei der Umsetzung der Neuregelungen und werden unsere Mandanten rechtzeitig über die notwendigen Maßnahmen informieren.    

Dr. Frank Jungfleisch, Sebastian Hoegl, LL.M. (Wellington)

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