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Rechtliche Neuerungen 2014

Auf Unternehmen kommen 2014 wieder einige Neuerungen zu. Dies sind die wichtigsten rechtlichen Änderungen, auf die sie sich einstellen müssen:


1. SEPA-Verfahren: Ab dem 01.02.2014 gelten EU-weit einheitliche Regelungen für den bargeldlosen Zahlungsverkehr. Die nationalen Verfahren werden eingestellt, Banken dürfen sowohl inländische als auch grenzüberschreitende Überweisungen und Lastschriften von Unternehmen nur noch als SEPA-Überweisung oder SEPA-Lastschrift annehmen und ausführen. Das im deutschen Einzelhandel weit verbreitete kartenbasierte Elektronische Lastschriftverfahren (ELV) kann noch bis zum 01.02.2016 weitergeführt werden.

2. Widerrufsrecht: Ab dem 13.06.2014 gelten neue Vorschriften zur Umsetzung der EU-Verbraucherrechterichtlinie. Die Vorschriften für Verbraucherverträge sind grundlegend neu gefasst und betreffen Versand- und Einzelhandel. Die umfassende Reformierung des Widerrufsrechts bringt für den Versandhandel Erleichterungen mit sich. Europaweit gilt dann ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Bei fehlender oder falscher Belehrung erlischt dieses künftig nach zwölf Monaten und vierzehn Tagen. Außerdem kann der Unternehmer dem Verbraucher unabhängig vom Warenwert nach einem Widerruf die Kosten für die Rücksendung der Ware auferlegen. Anpassungsaufwand entsteht für Belehrungstexte und Widerrufsformulare. Weitere Regelungen betreffen die Informationspflichten, Kunden-Hotlines und bestimmte Zahlungsarten. Mit Ausnahme der Geschäfte des täglichen Lebens gelten Informationspflichten künftig auch für Verträge mit Verbrauchern im Ladengeschäft.

3. Anpassung der Schwellenwerte für Öffentliche Ausschreibungen: Ab dem 01.01.2014 gelten neue Schwellenwerte für EU-weite Vergabeverfahren: Öffentliche Liefer- und Dienstleistungsaufträge sind dann EU-weit auszuschreiben, wenn das Auftragsvolumen den Betrag von 207.000 EUR erreicht oder übersteigt (bis 31.12.2013: 200.000 EUR). Im Sektorenbereich steigt der Wert von 400.000 EUR auf 414.000 EUR. Für Bauaufträge liegt der Schwellenwert bei 5.186.000 EUR (bislang: 5 Mio. EUR).

4. Arbeitnehmerfreizügigkeit: Seit dem 01.05.2011 dürfen die Bürger der meisten osteuropäischen Staaten ohne Arbeitserlaubnis in Deutschland arbeiten, mit Ausnahme der Arbeitnehmer aus den EU-Staaten Rumänien und Bulgarien, die weiterhin eine Arbeitsgenehmigung benötigten. Diese Regelung endet nun zum 31.12.2013. Damit besitzen rumänische und bulgarische Staatsbürger ab dem 01.01.2014 die gleiche Arbeitnehmerfreizügigkeit wie die Bürger der anderen europäischen Staaten. Eine Ausnahme besteht noch für Bürger des jüngsten EU-Mitgliedsstaats Kroatien. Nach einer Übergangsregelung, die noch bis zum 30.06.2015 gilt, benötigen kroatische Arbeitnehmer grundsätzlich eine Arbeitserlaubnis. In bestimmten Fällen bestehen bereits jetzt Zulassungserleichterungen, etwa für Fachkräfte mit Hochschulabschluss oder Saisonbeschäftigte bestimmter Branchen.

5. Mindestlohn bei Zeitarbeit: Die Zeitarbeitsbranche hat sich am 15.09.2013 auf eine neue Mindestlohngrenze für rund 800.000 Beschäftigte der Branche verständigt. Ab 01.01.2014 werden die Löhne entsprechend der Einigung auf 8,50 Euro im Westen (= 3,8 Prozent mehr) und 7,86 Euro im Osten (= 4,8 Prozent mehr) steigen. Weiterhin ist eine erneute Anpassung der Löhne zum 01.04.2015 vorgesehen, nämlich um 3,5 Prozent (Westen) bzw. 4,3 Prozent (Osten).

6. Kurzarbeitergeld: Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat mit der "Erste(n) Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld" vom 31.10.2013 die Bezugsdauer für Kurzarbeitergeld erneut auf 12 Monate festgesetzt und bis Ende 2014 zugesagt.

7. Reisekostenrecht: Zum 01.01.2014 tritt das „Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts" in Kraft. Die steuerlichen Reisekosten werden damit erstmals in der Geschichte des Lohnsteuerrechts umfassend gesetzlich geregelt. Darunter fallen auch neue Bestimmungen zu Verpflegungsmehraufwendungen, Mahlzeiten, Übernachtungen und die doppelte Haushaltsführung. Für Arbeitgeber ebenfalls zu beachten ist die neue inhaltliche Abgrenzung der sog. „ersten Tätigkeitsstätte", die künftig an die Stelle der bisherigen „regelmäßigen Arbeitsstätte" tritt. Bei Arbeitnehmern, die bisher eine regelmäßige Arbeitsstätte haben, wird diese vielfach zur neuen ersten Tätigkeitsstätte. Alle bisher Auswärtstätigen müssen aber auf jeden Fall neu geprüft werden. Für die erste Tätigkeitsstätte gilt - wie bisher bei regelmäßigen Arbeitsstätten - nur ein beschränkter Werbungskostenabzug (Entfernungspauschale, keine Verpflegungspauschalen).

8. Höhere Importzölle: Ab dem 01.01.2014 entfallen für Ursprungswaren aus vielen Ländern bei der Einfuhr in die EU bislang bestehende Zollvorteile, da diese nicht mehr als Entwicklungsländer gelten. Betroffen sind Waren u.a. aus den Golfstaaten (Bahrain, Katar, Kuwait, Oman, Saudi-Arabien, Vereinigte Arabische Emirate), Libyen, Argentinien, Brasilien, Uruguay, Belarus, Russland, Kasachstan und Malaysia. Für diese fallen nun die Regelzollsätze der EU an.

9. Energieeinsparverordnung (EnEV): Die Novelle der Energieeinsparverordnung tritt zum 01.05.2014 in Kraft und bringt nicht nur für Bauherren und Eigentümer von Bestandsimmobilien neue Pflichten. Verkäufer und Vermieter müssen den Energieausweis künftig bereits bei der Besichtigung vorlegen. Nach Abschluss des Vertrages muss der Ausweis zumindest in Kopie unverzüglich an den Käufer bzw. Mieter übergeben werden. Die wichtigsten energetischen Kennwerte aus dem Energieausweis müssen zudem bereits in der Immobilienanzeige genannt werden.

10. Punktesystem in Flensburg: Die Änderung des Punktesystems in Flensburg
betrifft besonders das Kraftfahrgewerbe und andere Berufsvielfahrer. Ab dem 01.05.2014 werden Verkehrsverstöße nach einem Drei-Punkte-System differenziert. Grobe Ordnungswidrigkeiten wie zu schnelles Fahren in Ortschaften werden mit einem Punkt, schwerwiegende Vergehen wie das Fahren über eine rote Ampel mit zwei Punkten und besonders schwere Verstöße wie Fahren unter Vollrausch, schwere Nötigung durch zu dichtes Auffahren oder unerlaubtes Entfernen vom Unfallort werden mit drei Punkte bestraft. Die Fahrerlaubnis wird künftig nach 8 Punkten entzogen.

11. Verbraucherinsolvenzen - Schnellere Restschuldbefreiung: Ab 1. Juli 2014 können Verbraucher und insolvente Existenzgründer bereits nach drei statt nach bisher sechs Jahren aus ihren Schulden herauskommen. Nach dem Gesetz zur Verkürzung des Restschuld-Befreiungsverfahrens sind die Schulden bereits nach drei Jahren erledigt, wenn es dem Schuldner gelingt, innerhalb dieser Frist mindestens 35 Prozent der Gläubigerforderungen sowie die Verfahrenskosten zu bezahlen. Eine vorzeitige Restschuld-Befreiung nach fünf Jahren ist machbar, wenn Schuldner zumindest die Verfahrenskosten von ca. 1.500 bis 3.000 Euro begleichen können. Ansonsten bleibt es beim derzeitigen Verfahren mit einer Dauer von sechs Jahren.

12. Last but not least - der Koalitionsvertrag: Nach dem zwischen CDU, CSU und SPD ausgehandelten Koalitionsvertrag sind folgende Gesetzesvorhaben bereits für das Jahr 2014 geplant:

  • Pkw-Maut: Für Halter von nicht in Deutschland zugelassenen PKW soll eine Maut (Vignette) eingeführt werden. Die Ausgestaltung ist noch offen und insbesondere deswegen problematisch, weil ein Ausländerdiskriminierung EU-rechtswidrig wäre.
  • Rente: Langjährig Versicherte, die 45 Beitragsjahre (einschließlich Zeiten der Arbeitslosigkeit) in der Rentenversicherung aufweisen, sollen ab dem 1. Juli 2014 mit dem vollendeten 63. Lebensjahr abschlagsfrei in Rente gehen können. Die Zurechnungszeit bei der Erwerbsminderungsrente soll um zwei Jahre von 60 auf 62 angehoben werden. Kindererziehungszeiten vor 1992 sollen besser berücksichtigt werden.
  • Energierecht: Für den Ausbau der erneuerbaren Energien soll bis Sommer 2014 die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) verabschiedet werden. Ebenfalls 2014 sollen das Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) reformiert sowie Regelungen im Bereich des Netzausbaus und der Netznutzung getroffen werden.
  • Präventionsgesetz: Geplant ist ein Präventionsgesetz, das Prävention und Gesundheitsförderung u.a. im Betrieb stärken soll.

Dr. Barbara Mayer

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