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Neues Markenrecht in China

Markenschutz ist wichtig, besonders in China. Nachahmen und Kopieren haben dort eine lange Tradition. Marken- und Produktpiraterie verschonen keine Branche. Ein effektives Vorgehen gegen Fälscher setzt allerdings voraus, dass Ihre Marken und Designs auch in China geschützt sind. Um die Position der Markeninhaber zu stärken, hat China am 30. August 2013 sein Markengesetz modernisiert. In Kraft treten wird es am 1. Mai 2014. Hier die wichtigsten Verbesserungen:

Einführung des „Multi-Class" Systems

Bislang beschränkt sich der Schutz einer Marke noch auf eine Waren- und Dienstleistungsklasse (Single-Class-System). Unternehmen müssen daher häufig vier, fünf oder mehr Marken anmelden, um ihre Hausmarke für alle angebotenen Waren oder Dienstleistungen zu schützen. In Zukunft können Marken, wie bei uns in Europa, für Waren und Dienstleistungen mehrerer Klassen angemeldet werden. Dies verringert die Anzahl der Markenrechte und führt dadurch zu geringeren Kosten und weniger Verwaltungsaufwand.

Verfahrensbeschleunigung

Das Markenamt wird verpflichtet, innerhalb von neun Monaten zu prüfen, ob die Markenanmeldung schutzfähig ist. Die Marke wird dann zu Widerspruchszwecken veröffentlicht. Die Widerspruchsfrist beträgt drei Monate. Das Widerspruchsverfahren soll dann innerhalb von zwölf Monaten nach Widerspruchseinlegung abgeschlossen sein. Diese neue Fristenregelung wird das Eintragungsverfahren deutlich straffen.

Schutz gegen „bösgläubige" Markenanmeldungen

Das neue Gesetz sieht ferner vor, dass eine Markenanmeldung zurückzuweisen ist, wenn der Nachweis erbracht wird, dass der Anmelder „bösgläubig" war. Dies wird dann angenommen, wenn er im Zeitpunkt seiner Anmeldung aufgrund vertraglicher, geschäftlicher oder sonstiger Verbindungen mit dem wahren Markeninhaber wusste, dass die Marke einem Dritten zusteht.

Diese Regelung wird sicherlich einen gewissen Schutz bieten, wenn Ihr chinesischer Partner Ihre Marken im eigenen Namen anmeldet. Der bessere Weg ist aber natürlich nach wie vor, Ihre Marke(n) vor Anbahnung einer Geschäftsbeziehung in China dort selbst anzumelden.

Chinesischen Markenagenturen ist es künftig auch verboten, Marken im eigenen Namen anzumelden. Wenn sie Kenntnis haben oder haben müssen, dass der Markenanmelder bösgläubig ist, dürfen sie diesen nicht vertreten. Tun sie es doch, droht eine Strafe von 12.500 EUR. Dem bösgläubigen Anmelder droht eine Strafe von bis zu 6.250 EUR.

Schadensersatz und Strafschadensersatz (Punitive damages)

Der Markeninhaber kann die Herausgabe des Gewinns des Markenverletzers oder seinen eigenen entgangenen Gewinn als Schadensersatz geltend machen. Wenn diese beiden Schadensberechnungsarten schwer zu beziffern sind, kann das Gericht die Höhe des Schadens auf der Basis einer erhöhten Lizenzgebühr oder nach eigenem Ermessen (bis zu 375.000 EUR) festsetzen. Hinzu kommt ein Strafschadensersatz bis zur dreifachen Höhe des tatsächlichen Schadens.

Klangmarken

Wenn Sie eine Erkennungsmelodie oder sonstige Töne oder Geräusche als Erkennungszeichen für Ihr Unternehmen oder Ihre Waren benutzen, können Sie auch diese in China als Marke schützen lassen.

Diese Änderungen werden den Markenschutz in China vereinfachen, beschleunigen und effektiver machen. Wir beobachten auch bei der Durchsetzung der Markenrechte eine stetige Verbesserung in China. Voraussetzung ist aber natürlich, dass Ihre Marken dort auch wirklich geschützt sind.

Norbert Hebeis

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