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Der Basiszinssatz ist zum 1. Juli 2013 um 0,25 Prozentpunkte auf -0,38 Prozent gesunken und bleibt damit im negativen Bereich (bisher: -0,13 %).

Der Basiszinssatz wird in Deutschland seit dem 1. Januar 2002 von der Deutschen Bundesbank gemäß § 247 BGB vorgegeben. Im Zivilrecht ist er bedeutsam für die Berechnung von Verzugszinsen nach § 288 BGB: Bei Geschäften zwischen Privatleuten liegen die Verzugszinsen laut § 288 Abs. 1 BGB bei 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz. Vermieter von Gewerberaum können als Mindest-Verzugsschaden 8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz verlangen (§ 288 Abs. 2 BGB). Darüber hinaus ist der Basiszinssatz für die Verzinsung der Kostenfestsetzung nach § 104 Abs. 1 ZPO und für die Notarkosten nach § 154a, § 157 Abs. 1 Kostenordnung relevant.

Jeweils zum 01.01. und 01.07. eines Jahres wird der Basiszinssatz angepasst. Die Bundesbank hat nun den ab 01.07.2013 geltenden Wert bekannt gemacht. Demnach gibt der Basiszinssatz um 0,25 Prozentpunkte nach und weist mit -0,38 Prozent zum zweiten Mal hintereinander einen negativen Wert auf. Nähere Informationen finden Sie hier.

Dr. Barbara Mayer

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