rsz mayer barbara7108.jpg

Am 10.06.2013 wurde die neue Fassung des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) mit den am 13.05.2013 von der zuständigen Regierungskommission beschlossenen Änderungen durch Veröffentlichung im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Der neue DCGK ist damit ab sofort gültig. Die Neuerungen betreffen im Wesentlichen das Thema Vorstandsvergütung.

Das seit 2002 von der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex veröffentlichte Regelwerk soll die in Deutschland geltenden Bestimmungen für die Unternehmensleitung von Aktiengesellschaften und deren Überwachung transparent machen und das Vertrauen der Investoren in den deutschen Kapitalmarkt stärken. Der DCGK enthält hierzu neben einer Wiedergabe der die Leitungsorgane betreffenden gesetzlicher Regelungen auch Anhaltspunkte zu deren Auslegung sowie verschiedene Empfehlungen und Anregungen. Börsennotierte Aktiengesellschaften sind gem. § 161 AktG verpflichtet, jährlich zu erklären, inwieweit sie dem DCGK entsprochen haben oder von den Empfehlungen abgewichen sind (Entsprechenserklärung). Für nicht börsennotierte Aktiengesellschaften besteht diese Pflicht nicht, die Beachtung des Kodex wird aber empfohlen. Große Konzerne erfüllen die im Kodex der Kommission seit 2002 gemachten, regelmäßig aktualisierten Empfehlungen - bis auf wenige Ausnahmen. Laut BDI werden die Kodex-Standards von den Dax-Konzernen zu 96 Prozent beachtet, im MDax und im TecDax liege die Akzeptanzquote bei 82 Prozent.

Die jetzt veröffentlichte Neufassung enthält neben einigen Änderungen, mit denen der Text schlanker und besser lesbar gemacht werden soll, vor allem Neuerungen in Bezug auf die Vorstandsvergütung. Konkret empfiehlt der Kodex den Unternehmen, die individuellen Vorstandsvergütungen nach Oben zu begrenzen - und zwar sowohl in Bezug auf den Gesamtbetrag als auch in den variablen Vergütungsteilen, wie z.B. Boni. Bei der Festlegung der Vorstandsvergütung soll der Aufsichtsrat „das Verhältnis der Vorstandsvergütung zur Vergütung des oberen Führungskreises und der Belegschaft insgesamt auch in der zeitlichen Entwicklung berücksichtigen, wobei der Aufsichtsrat für den Vergleich festlegt, wie der obere Führungskreis und die relevante Belegschaft abzugrenzen sind" (Ziff. 4.2.2 des DCGK).

Der neue Deutsche Corporate Governance Kodex folgt damit dem Trend, eine stärkere Regulierung der Vorstandsvergütung zu fordern, der u.a. durch die erfolgreiche Volksabstimmung in der Schweiz zur sog. „Abzocker-Initiative" befördert wurde. Die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex spricht sich weiterhin gegen den Gesetzentwurf der Bundesregierung aus, wonach künftig die Hauptversammlungen jährlich über die Vorstandsbezüge verbindlich abstimmen sollen.

Den vollständigen Text des Corporate Governance Kodex in der neuesten Fassung finden Sie hier.

Der Corporate Governance Kommission gehören derzeit an: Klaus-Peter Müller (Vorsitzender), Prof. Dr. Dr. Ann-Kristin Achleitner, Prof. Dr. Dres. h.c. Theodor Baums, Dr. Hans-Friedrich Gelhausen, Dr. Dr. h.c. Manfred Gentz, Dietmar Hexel, Ulrich Hocker, Dr. Stefan Schulte, Christian Strenger, Daniela Weber-Rey, Prof. Dr. Beatrice Weder di Mauro, Prof. Dr. Axel v. Werder. Die Bundesjustizministerin ist derzeit auf der Suche nach einem Nachfolger für den ausscheidenden Ex-Commerzbank-Chef Müller. Kritiker schlagen vor, diesen Zeitpunkt zu nutzen, um die Kommission ganz aufzulösen. Geht es etwa nach BASF-Chef Kurt Bock, sollten die Expertenrunde und das freiwillige Regelwerk nach zwölf Jahren abgeschafft werden: Ziel der freiwilligen Selbstregulierung ist es nach seiner Auffassung, die Politik von gesetzlichen Regelungen abzuhalten. Gemessen daran ist die Kommission in der Tat gescheitert. Aber ob die Zielsetzung von Herrn Bock tatsächlich dem Verständnis der Bundesregierung entspricht, die die Kommission eingesetzt hat, steht auf einem anderen Blatt.

Dr. Barbara Mayer

Kontakt > mehr