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Auf Einladung des polnischen Parlaments und der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) referierte unsere Partnerin Dr. Barbara Mayer am 15. April 2013 beim deutsch-polnischen Forum im Sejm von Warschau über die gesellschaftsrechtlichen Frage rund um Frauenquoten aus deutscher Sicht.

Dabei wurde deutlich, dass sie Frauenquoten für Aufsichtsräte börsennotierter und mitbestimmter Unternehmen für möglich und sinnvoll hält. Zum gleichen Ergebnis kam aus verfassungsrechtlicher Sicht Frau Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf von der Universität Hannover. Ihr Votum: eine Frauenquote ist verfassungsrechtlich zulässig und geboten, wenn sie so ausgestaltet ist, wie es der Entwurf der EU-Kommission vom 14.11.2012 vorsieht, nämlich als relative Quote mit (a) Bevorzugung von Frauen nur bei gleicher Qualität und (b) mit Ausnahmeregelung für Härtefälle, etwa den Fall, dass bei einer Familien-AG keine weibliche Vertreterin zur Verfügung steht. In die gleiche Richtung argumentierte Dr. Michał Gondek, Generaldirektion Justiz der Europäischen Kommission, Brüssel, und Frau Prof. Dr. Małgorzata Fuszara von der Universität Warschau. In einer lebhaften Diskussion wurden naturgemäß auch andere Auffassungen vertreten, insb. von Vertretern des polnischen Parlaments. Alle Vorträge werden in einem Tagungsband zusammengefasst, der vom polnischen Sejm-Verlag noch diesen Sommer in mehreren Sprachen erscheinen soll.  Link zur Veranstaltung: http://de.fowirt.org/frauenquoten/programm/

Dr. Barbara Mayer

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