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Eine aktuelle Studie des Deutschen Industrie- und Handelstages (DIHT) belegt: Deutsches Recht ist im internationalen Handel gefragt. Rund drei Viertel der international agierenden deutschen Unternehmen würden in Verträgen gerne häufiger deutsches Recht zugrunde legen. Dabei spielt nicht nur die Hoffnung auf einen „Heimvorteil" in Verbindung mit einem Gerichts- oder Schiedsort in Deutschland eine Rolle. Die Unternehmen erhoffen sich v.a. eine verständlichere und einfachere Vertragsgestaltung.

Wer Verträge nach englischem oder amerikanischem Recht kennt, kann das nur bestätigen. Während Deutschland seit Langem ein kodifziertes Vertragsrecht besitzt, kennen die anglo-amerikanisch geprägten Rechtsordnungen weniger gesetzlich geregeltes Recht.  Stattdessen dominieren von Richtern entwickelte Grundsätze. Das führt zu geringerer Rechtssicherheit. Die Folge: Was bei uns im Gesetz steht, muss bei Verträgen nach anglo-amerikanischem Recht über viele Seiten hinweg im Vertrag geregelt werden. Der Vertrag wird unübersichtlich lang - und die Anwaltskosten steigen ins Unermessliche. Wer einmal im Ausland prozessieren musste, schätzt auch die Vorzüge der deutschen Gerichtsbarkeit: die Gerichte sind vergleichsweise schnell, effizient und kostengünstig; es gibt keine mit Laien besetzen Jury Trials - und wer den Prozess gewinnt, kann von der anderen Seite Erstattung der Anwaltskosten verlangen. Ein weiteres starkes Argument für „Law - Made in Germany", mit dem die deutschen Unternehmen auch aus dem deutschen Recht einen Exportschlager machen können.

Dr. Hendrik Thies

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