Die derzeitige Praxis zur Nutzung gewerblicher Leiharbeit in der Volksrepublik China („VRC") wird sich verschärfen: Mit der Änderung des Arbeitsvertragsgesetzes der VRC am 28. Dezember 2012 („Änderungsvorschrift"), die zum 1. Juli 2013 wirksam wird, unternimmt der Nationale Volkskongress einen ernstzunehmenden Versuch, der weitverbreiteten Verletzung der Bestimmungen zur Leiharbeit im Arbeitsvertragsgesetz entgegenzuwirken.

Die Änderungsvorschrift zielt in erster Linie darauf ab, Defizite in der Umsetzung des Arbeitsvertragsgesetzes durch folgende Regeln in den Griff zu bekommen:

  • Prinzip „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit";
  • Grundsatz, dass die Direktanstellung der Regelfall sein soll; und
  • Prinzip des „Verwaltungsrechtlichen Genehmigungsvorbehalts" für die Errichtung von Leiharbeitsunternehmen.

Weitere Informationen können Sie der unten eingefügten pdf-Datei entnehmen.

Für Fragen stehen wir - gemeinsam mit unseren Kollegen Burkhard, Peters & Partner in Shanghai - sehr gerne zur Verfügung.

Dr. Barbara Mayer

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