Allgemeine Geschäftsbedingungen sind im Massenkundengeschäft unverzichtbar. In der Energieversorgungswirtschaft werden für Versorgungsverhältnisse außerhalb der Grundversorgung in aller Regel Allgemeine Geschäftsbedingungen als Bestandteil der Strom- und Gaslieferverträge vereinbart. Die Einbeziehung von AGB ist für den Verwender jedoch nur dann vorteilhaft, wenn die AGB auf das jeweilige Geschäftsmodell zugeschnitten sind und den gesetzlichen Anforderungen genügen.

Andernfalls droht die Unwirksamkeit der verwendeten AGB-Klauseln; zusätzlich drohen Unterlassungsklagen. Die Verbraucherzentralen haben in den letzten Monaten mehrfach eine Reihe von in der Energiewirtschaft typischen Vertragsklauseln angegriffen und sich auf den Standpunkt gestellt, die Klauseln stellten eine unangemessene Benachteiligung der Verbraucher dar. Unser Partner Prof. Dr. Friedrich Graf von Westphalen vermittelt bei diesem Seminar die Grundzüge des Rechts der
Allgemeinen Geschäfftsbedingungen und gibt mit vielen Praxisbeispielen
hilfreiche Informationen für Energieversorgungsunternehmen.

Veranstalter ist der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft BDEW.

Kontakt: Prof. Dr. Friedrich Graf von Westphalen

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