Fallstricke und Fußangeln im grenzüberschreitenden Geschäftsverkehr - Und „Andy Warhol - The Early Sixties": Einladung ins Kunstmuseum Basel am 26. Oktober 2010
Im grenzüberschreitenden Verkehr ist wenig in Stein gemeisselt - sicher ist aber, dass sich in jeder internationalen Geschäftsbeziehung die Frage des anwendbaren Rechts stellt. Reflexartig wird dann versucht, das eigene Recht durchzusetzen, primär weil man es besser kennt und in der Regel nicht, weil es in jedem Fall auch das besser geeignete für die konkrete Sachlage ist.
Wir möchten einmal die Perspektive wechseln und haben deshalb unseren Referenten die Aufgabe gestellt, anhand konkreter Beispiele aus dem Handelsrecht zu erläutern, was für und was gegen die konkrete Rechtswahl im Grenzverkehr spricht. De lege ferenda wird Prof. Dr. Friedrich Graf von Westphalen aus unserem Kölner Büro, der als Leiter des CCBE-Ausschusses „Europäisches Vertragsrecht" die Entwicklungen in der EU bestens kennt, aufzeigen, wie in Zukunft die Antworten lauten könnten. Zur französischen Perspektive referiert Valérie Tandeau de Marsac, Partnerin der Kanzlei Jeantet, Paris. Die schweizerische Antwort gibt Dr. Dominik Oberholzer, Partner der schweizerischen Kanzlei Kellerhals aus Zürich.
Die Veranstaltung soll mit einer Führung durch die am 5. September 2010 eröffnete Ausstellung „Andy Warhol - The Early Sixties" (Paintings/Drawings) und einem Apéro riche aber auch einen kulturellen und kulinarischen Akzent setzen und genügend Zeit fürs Networking bieten.
Zeit: 26. Oktober 2010, 16.45 Uhr
Ort: Kunstmuseum Basel, St. Alban-Graben 16
CH-4010 Basel (Schweiz)
Ansprechpartner: Barbara Mayer, Gerhard Manz


